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Landratswahl 2024

Gleichzeitig mit der Europawahl findet bei uns im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim am 9. Juni .2024 in einer zweiten Wahl die Wahl der Landrätin / des Landrats statt.

Bei der Landratswahl kann es zu einer Stichwahl kommen. Termin für die mögliche Stichwahl ist der 23. Juni 2024.

 

Informationen zur Landratswahl

Informationen zur Neuwahl der Landrätin / des Landrats im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises.

 

Wahlbenachrichtigung im Markt Obernzenn

Spätestens bis zum 19.05.2024 erhalten sie von uns einen Brief mit ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Landrätin / des Landrats (diese Wahlbenachrichtigung gilt gleichzeitig auch für den Fall einer Stichwahl am 23.6.2024).

Für die weitere Wahl am 9.6.2024, die Europawahl, erhalten sie einen separaten Wahlbenachrichtigungsbrief ebenfalls bis spätestens 19.05.2024.

Aus logistischen Gründen erhalten sie ihre Wahlbenachrichtigung für die beiden Wahlen leider nicht zeitgleich. Zuerst gehen die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl in den Versand und werden im Markt Obernzenn wie gewohnt durch die Amtsbotinnen und Amtsboten verteilt. Danach erst werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl über die Deutsche Post direkt an sie verschickt.

Sollten sie bis zum 19.05.2024 für eine oder beide Wahlen keine amtliche Wahlbenachrichtigung von uns erhalten haben, melden sie sich bitte umgehend bei uns im Rathaus in 91619 Obernzenn, Marktplatz 9, am besten telefonisch unter 0 98 44 / 97 99 11, Zentrale: 0 98 44 / 97 99 0.


Briefwahl im Markt Obernzenn

Wenn sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Für die Landratswahl und für die Europawahl sind jeweils eigene Anträge (also zwei Anträge) erforderlich. Nutzen sie zur Beantragung am besten den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung:

  • Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung finden sie einen Vordruck, mit dem sie den Antrag beim Markt Obernzenn schriftlich stellen können.
  • Sie können persönlich ins Rathaus nach Obernzenn, Marktplatz 9, kommen und in Zimmer 1 ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder gleich vor Ort wählen (möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen – am besten kurz anrufen unter 0 98 44 / 97 99 11).
  • Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung Ihrer Briefwahlunterlagen online zu stellen über unser Bürgerservice-Portal auf diesen Webseiten.
  • Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind auf ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

WICHTIG: Wenn sie für die Landratswahl am 9. Juni 2024 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen bzw. beantragt haben, erhalten sie im Falle einer Stichwahl am 23.6.2024 von uns automatisch auch für die Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.


Wahl im Wahllokal am Wahlsonntag

Im Markt Obernzenn gibt es zwei (Wahl- oder) Stimmbezirke für die so genannte Urnenwahl. Die Wahllokale beider (Wahl-) Stimmbezirke finden Sie in der Zenngrundhalle, Wiesenstraße 1, 91619 Obernzenn. Über den Haupteingang der Zenngrundhalle gelangen Sie barrierefrei in Ihr Wahllokal.

Im Wahllokal Nr. 1 für den Stimmbezirk 0001

Zenngrundhalle, Halle 1 Süd

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Obernzenn einschließlich Frickleinsmühle und Eisenmühle

 

Im Wahllokal Nr. 2 für den Stimmbezirk 0002

Zenngrundhalle, Halle 2 Nord

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Binsmühle, in Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Hechelbach, in der Hölzleinsmühle, in Hörhof, Limbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Schafhof, Sichelbronn, Straßenhof, Unteraltenbernheim, Unternzenn, Urphertshofen, Wimmelbach


Bekanntmachungen und Bekanntgaben des Marktes Obernzenn zur Landratswahl

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
Bekanntgabe der Bekanntmachung des Wahlleiters des Landkreises für die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats am 9. Juni 2024
Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landrats am 9. Juni 2024
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Landrats am 9. Juni 2024