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Landratswahl 2024

 

Stichwahl

Am 23. Juni 2024 wird es eine Stichwahl geben zwischen den Landratskandidaten Dr. Christian von Dobschütz (CSU) und Dr. Birgit Kreß (FREIE WÄHLER). Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises. Stimmberechtigt ist, wer schon bei der ersten Wahl am 9. Juni 2024 für die Landratswahl stimmberechtigt war und am 23. Juni 2024 noch stimmberechtigt ist. Es erfolgt keine erneute Benachrichtigung der Wahlberechtigten zur Stichwahl.

 

Wahlergebnisse

Veröffentlichung der Wahlergebnisse der Stichwahl vom 23.06.2024 durch das Landratsamt Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim: Ergebnisse der Landrats-Stichwahl 2024 - auch die Ergebnisse in den Wahlbezirken des Marktes Obernzenn

Veröffentlichung der Wahlergebnisse der Hauptwahl vom 9. Juni 2024 durch das Landratsamt Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim: Ergebnisse der Landratswahl 2024

 

Briefwahl im Markt Obernzenn

WICHTIG: Haben sie zur Hauptwahl am 9. Juni 2024 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, erhalten sie für die Stichwahl automatisch ebenfalls einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Wenn sie nur bei der Stichwahl am 23.06.2024 durch Briefwahl wählen möchten, müssen sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Nutzen sie zur Beantragung am besten den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung:

  • Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung finden sie einen Vordruck, mit dem sie den Antrag beim Markt Obernzenn schriftlich stellen können.
  • Sie können persönlich ins Rathaus nach Obernzenn, Marktplatz 9, kommen und in Zimmer 1 ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder gleich vor Ort wählen (möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen – am besten kurz anrufen unter 0 98 44 / 97 99 11).
  • Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung Ihrer Briefwahlunterlagen online zu stellen über unser Bürgerservice-Portal auf diesen Webseiten.
  • Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind auf ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

 

Wahl im Wahllokal am Wahlsonntag

Im Markt Obernzenn gibt es zwei (Wahl- oder) Stimmbezirke für die so genannte Urnenwahl. Die Wahllokale beider (Wahl-) Stimmbezirke finden Sie in der Zenngrundhalle, Wiesenstraße 1, 91619 Obernzenn. Über den Haupteingang der Zenngrundhalle gelangen Sie barrierefrei in Ihr Wahllokal.

Im Wahllokal Nr. 1 für den Stimmbezirk 0001

Zenngrundhalle, Halle 1 Süd

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Obernzenn einschließlich Frickleinsmühle und Eisenmühle

 

Im Wahllokal Nr. 2 für den Stimmbezirk 0002

Zenngrundhalle, Halle 2 Nord

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Binsmühle, in Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Hechelbach, in der Hölzleinsmühle, in Hörhof, Limbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Schafhof, Sichelbronn, Straßenhof, Unteraltenbernheim, Unternzenn, Urphertshofen, Wimmelbach


Bekanntmachungen und Bekanntgaben des Marktes Obernzenn zur Landratswahl

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
Bekanntgabe der Bekanntmachung des Wahlleiters des Landkreises für die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats am 9. Juni 2024
Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landrats am 9. Juni 2024
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Landrats am 9. Juni 2024