Das Rathaus
Markt Obernzenn |
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Marktplatz 9 |
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91619 Obernzenn |
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Telefon: | 0 98 44 / 97 99 0 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
E-Mail: | info@obernzenn.de |
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag | 13:00 - 16:30 Uhr |
Donnerstag | 13:00 - 18:00 Uhr |
sowie Termine nach Vereinbarung
Erster Bürgermeister & Leiter der Verwaltung
des Marktes Obernzenn
Name: Reiner Hufnagel
Geburtstag: 28. April 1968
Familienstand: verheiratet
Partei: FWG
Beruflicher Werdegang
- Beamtenanwärter mittlerer Dienst (Landratsamt Neustadt/Aisch)
- Beamter mittlerer Dienst (Landratsamt Fürth)
- Berufsoberschule
- Studium
- Beamter gehobener Dienst (Stadt Fürth)
- Erster Bürgermeister des Marktes Obernzenn seit 01.05.2020
Gemeinderäte/-innen 2020-2026
Bauereiß Tobias, Crane Sylvia, Horneber-Schühlein Silke (2. Bürgermeisterin), Lober Gabriele, Müller Markus, Rechter Gerd, Ried Harald, Schühlein Frank, Schuh Armin, Sperk Wolfgang, Spyra Ralf, Stadlinger Barbara, Stammberger Matthias, Weiß Johannes
Wahlergebnisse 2020
Stimmgerechtigte: 2.137
Wähler: 1.428
Wahlbeteiligung: 66,82%
Gültige Stimmen: 34.571
Ungültige Stimmen: 43
WV | Wahlvorschlag | gültige Stimmen | Prozent | Sitze |
01 | CSU | 6.928 | % | 3 |
07 | FWG | 8.731 | % | 3 |
08 | LL | 5.165 | % | 2 |
09 | Freie Bürger | 5.054 | % | 2 |
10 | WGE | 4.433 | % | 2 |
11 | Bürgerliste Urphertshofen | 4.260 | % | 2 |
Alle Ortsteile die durch ein Gemeinderatsmitglied im Ratsgremium vertreten sind, haben keinen eigenen Ortsbeauftragten. Bei Anliegen können sich an ihren Gemeinderat oder ihre Gemeinderätin wenden.
Ortsbeauftragte der Amtszeit 2020 - 2026:
Breitenau - Herr Fritz Herbolsheimer
Unteraltenbernheim - Herr Günther Hirsch
Unternzenn - Frau Andrea Rossel
Rappenau - Herr Alexander Pfeiffer
Wimmelbach - Herr Pascal Hofmann
In unserer kleinen Verwaltungseinheit gibt es keine eindeutige Ämtergliederung, wie Sie sie aus Städten kennen. Damit Sie bei uns schnell Ihren richtigen Ansprechpartner finden, haben wir unter ServiceStichworte zu unseren Tätigkeiten gelistet, die
Sie direkt zum richtigen Sachbearbeiter führen.
Erster Bürgermeister
Reiner H u f n a g e l
Vorzimmer: Tanja Nell
Zimmer: | 14 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 0 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Vorzimmer Bürgermeister - Tourismus
Tanja Nell
Zimmer: | 13 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 23 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Geschäftsleitung
Heike Greiner
Zimmer: | 16 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 13 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Kämmerei - Standesamt
Armin Bachschuster
Zimmer: | 1 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 19 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Kasse - Öffentliche Abgaben - Feuerwehr
Werner Plettl
Zimmer: | 5 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 15 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Meldewesen - Passamt - Soziales - Mitteilungsblatt
Brigitte Schneller
Zimmer: | 1 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 11 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Mittagsbetreuung - Liegenschaften
Monika Goller
Zimmer: | 16 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 17 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Rentenversicherung - Bauamt
Petra Hertlein
Zimmer: | 3 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 26 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Bauhof
Matthias Schuh, Leiter des Bauhofes
Gerhard Leidig
Uwe Reitlingshöfer
Heinz Rienecker
Johannes Müller
Carmen Haßler
Gebäude: | Bauhof |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 50 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Um die Aufgaben des Bauhofes zu erfüllen, sind wir laufend unterwegs. Sollte im Bauhof niemand vor Ort sein, um Ihren Anruf entgegen zu nehmen, ist eine Rufumleitung auf den diensthabenden Bauhofmitarbeiter eingestellt.
Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Hebesatzsatzung
Nachdem das Finanzamt die Grundstücke und die Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der Grundsteuerreform neu bewertet hat, sind zum 01.01.2025 auch die Grundsteuerhebesätze anzupassen. Dies hat der Markt Obernzenn mit seiner Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer vom 07.11.2024 getan. Diese Hebesatzsatzung ist im Rathaus in Obernzenn zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf weisen wir mit unserer Bekanntmachung vom 07.11.2024 hin.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024
Die vom Gutachterausschuss im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim amtlich ermittelten Bodenrichtwerte – die beschlossenen Werte und die dazugehörigen Bodenrichtwertkarten - für den Markt Obernzenn zum Wertermittlungs-Stichtag 01.01.2024 sind in der Zeit von 15. November 2024 bis einschließlich 15. Januar 2025 im Rathaus des Marktes Obernzenn in 91619 Obernzenn, Marktplatz 9, in Zimmer 16 (OG) und im Foyer des Erdgeschosses (barrierefreier Zugang) während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme niedergelegt. Außerdem hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, in 91413 Neustadt an der Aisch (Telefon: 0 91 61 /92 44 03) gegen Gebühr schriftlich Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB). Bitte beachten Sie dazu auch die Bekanntmachung in den Aushängen.
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigen bei Gruppenauskünften an Parteien
In den sechs Monaten vor einer Wahl dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz).
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Auskunft aus dem Melderegister an politische Parteien vor Wahlen. Wie Sie den Eintrag einer Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten) beantragen können, finden Sie auf dem Bayernportal.
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Veröffentlichungen des Landkreises
Zu den Veröffentlichungen des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
wie Amtsblatt oder Landkreisjournal bitte hier [klicken].
Der Weg zum richtigen Amt oder zum richtigen Formular
Der Behördenwegweiser Bayern informiert zum Beispiel über das Vorgehen bei einem Umzug, von Adoption bis Zivilschutz. Zudem finden die Bürger eine Übersicht über alle bayerischen Behörden, deren Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Aufgaben. Zudem finden sie eine alphabetische Übersicht über zahlreiche Lebenslagen und "Antragssituationen" mit einer Beschreibung des Verfahrens, möglicher Voraussetzungen, einzureichender Unterlagen, Hinweise auf die zu erwartenden Kosten und auch gleich mit Formularen. Selbstverständlich auch die Kontaktdaten der zuständigen Stellen samt Öffnungszeiten und vieles mehr.