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Das Rathaus

Markt Obernzenn

 

Marktplatz 9

 

91619 Obernzenn

 

Telefon:

0 98 44 / 97 99 0

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

E-Mail:

info@obernzenn.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Montag

13:00 - 16:30 Uhr

Donnerstag

13:00 - 18:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

Erster Bürgermeister & Leiter der Verwaltung
des Marktes Obernzenn

Name: Reiner Hufnagel
Geburtstag: 28. April 1968
Familienstand: verheiratet
Partei: FWG

 

Beruflicher Werdegang

- Beamtenanwärter mittlerer Dienst (Landratsamt Neustadt/Aisch)
- Beamter mittlerer Dienst (Landratsamt Fürth)
- Berufsoberschule
- Studium
- Beamter gehobener Dienst (Stadt Fürth)
- Erster Bürgermeister des Marktes Obernzenn seit 01.05.2020

Gemeinderäte/-innen 2020-2026

Bauereiß Tobias, Crane Sylvia, Horneber-Schühlein Silke (2. Bürgermeisterin), Lober Gabriele, Müller Markus, Rechter Gerd, Ried Harald, Schühlein Frank, Schuh Armin, Sperk Wolfgang, Spyra Ralf, Stadlinger Barbara, Stammberger Matthias, Weiß Johannes

Wahlergebnisse 2020

Stimmgerechtigte: 2.137
Wähler: 1.428
Wahlbeteiligung: 66,82%
Gültige Stimmen: 34.571
Ungültige Stimmen: 43
 

WV

Wahlvorschlag 

gültige Stimmen

Prozent

Sitze

01

CSU 

6.928

%

3

07

FWG

8.731

%

3

08

LL 

5.165

%

2

09

Freie Bürger

5.054

%

2

10

WGE 

4.433

%

2

11

Bürgerliste Urphertshofen 

4.260

%

2

  
 

 

Alle Ortsteile die durch ein Gemeinderatsmitglied im Ratsgremium vertreten sind, haben keinen eigenen Ortsbeauftragten. Bei Anliegen können sich an ihren Gemeinderat oder ihre Gemeinderätin wenden.

Ortsbeauftragte der Amtszeit 2020 - 2026:

Breitenau - Herr Fritz Herbolsheimer

Unteraltenbernheim - Herr Günther Hirsch

Unternzenn - Frau Andrea Rossel

Rappenau - Herr Alexander Pfeiffer

Wimmelbach - Herr Pascal Hofmann

In unserer kleinen Verwaltungseinheit gibt es keine eindeutige Ämtergliederung, wie Sie sie aus Städten kennen. Damit Sie bei uns schnell Ihren richtigen Ansprechpartner finden, haben wir unter ServiceStichworte zu unseren Tätigkeiten gelistet, die
Sie direkt zum richtigen Sachbearbeiter führen.

 

Erster Bürgermeister

 

Reiner   H u f n a g e l

Vorzimmer: Tanja Nell

 

Zimmer:

14 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 0

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Vorzimmer Bürgermeister - Tourismus

 

Tanja Nell 
 

Zimmer:

13 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 23

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Geschäftsleitung

 

Heike Greiner
 

Zimmer:

16 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 13

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Kämmerei - Standesamt

 

Armin Bachschuster
 

Zimmer:

1 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 19

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Kasse - Öffentliche Abgaben - Feuerwehr

 

Werner Plettl 
 

Zimmer:

5 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 15

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Meldewesen - Passamt - Soziales - Mitteilungsblatt

 

Brigitte Schneller
 

Zimmer:

1 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 11

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Mittagsbetreuung - Liegenschaften

 

Monika Goller
 

Zimmer:

16 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 17

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

  
  
  

Rentenversicherung - Bauamt

 

Petra Hertlein
 

Zimmer:

3 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 26

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Bauhof

 

Matthias Schuh, Leiter des Bauhofes
Gerhard Leidig

Uwe Reitlingshöfer
Heinz Rienecker
Johannes Müller
Carmen Haßler


 

Gebäude:

Bauhof

Telefon:

0 98 44 / 97 99 50

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79



Um die Aufgaben des Bauhofes zu erfüllen, sind wir laufend unterwegs. Sollte im Bauhof niemand vor Ort sein, um Ihren Anruf entgegen zu nehmen, ist eine Rufumleitung auf den diensthabenden Bauhofmitarbeiter eingestellt.

Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG

 

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.

Hebesatzsatzung

Nachdem das Finanzamt die Grundstücke und die Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der Grundsteuerreform neu bewertet hat, sind zum 01.01.2025 auch die Grundsteuerhebesätze anzupassen. Dies hat der Markt Obernzenn mit seiner Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer vom 07.11.2024 getan. Diese Hebesatzsatzung ist im Rathaus in Obernzenn zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf weisen wir mit unserer Bekanntmachung vom 07.11.2024 hin.

 

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024

Die vom Gutachterausschuss im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim amtlich ermittelten Bodenrichtwerte – die beschlossenen Werte und die dazugehörigen Bodenrichtwertkarten - für den Markt Obernzenn zum Wertermittlungs-Stichtag 01.01.2024 sind in der Zeit von 15. November 2024 bis einschließlich 15. Januar 2025 im Rathaus des Marktes Obernzenn in 91619 Obernzenn, Marktplatz 9, in Zimmer 16 (OG) und im Foyer des Erdgeschosses (barrierefreier Zugang) während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme niedergelegt. Außerdem hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, in 91413 Neustadt an der Aisch (Telefon: 0 91 61 /92 44 03) gegen Gebühr schriftlich Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB). Bitte beachten Sie dazu auch die Bekanntmachung in den Aushängen. 

 

Widerspruchsrecht von Wahlberechtigen bei Gruppenauskünften an Parteien

 

In den sechs Monaten vor einer Wahl dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz).

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Auskunft aus dem Melderegister an politische Parteien vor Wahlen. Wie Sie den Eintrag einer Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten) beantragen können, finden Sie auf dem Bayernportal.
 

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Veröffentlichungen des Landkreises

 

Zu den Veröffentlichungen des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
wie Amtsblatt oder Landkreisjournal bitte hier [klicken].

 

 

Der Weg zum richtigen Amt oder zum richtigen Formular

Der Behördenwegweiser Bayern informiert zum Beispiel über das Vorgehen bei einem Umzug, von Adoption bis Zivilschutz. Zudem finden die Bürger eine Übersicht über alle bayerischen Behörden, deren Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Aufgaben. Zudem finden sie eine alphabetische Übersicht über zahlreiche Lebenslagen und "Antragssituationen" mit einer Beschreibung des Verfahrens, möglicher Voraussetzungen, einzureichender Unterlagen, Hinweise auf die zu erwartenden Kosten und auch gleich mit Formularen. Selbstverständlich auch die Kontaktdaten der zuständigen Stellen samt Öffnungszeiten und vieles mehr.