Grundschule Obernzenn
Herzlich Willkommen auf der Homepage der
Grundschule Obernzenn.
Unsere SchülerInnen kommen aus sämtlichen Ortsteilen des Gemeindegebietes von Obernzenn. In diesem Schuljahr sind es insgesamt 81 SchülerInnen.
Die Kinder werden in vier jahrgangsgemischten Klassen unterrichtet.
Die Klassen 1-2 sind flexible Eingangsstufen, d.h. die SchülerInnen haben die Möglichkeit diese in 1, 2 oder 3 Jahren zu absolvieren, je nach persönlicher Entwicklung. Dazu wird ein passgenaues und individualisiertes Lernangebot gemacht, dass sich eng an dem orientiert, was das einzelne Kind braucht. Die Jahrgangsmischung wird als Chance für gemeinsames Lehren und Lernen genutzt. Dieses Konzept wird in der 3. und 4. Jahrgangsstufe fortgesetzt.
Dadurch entsteht an unserer Schule ein soziales Miteinander mit familiärem Charakter. Dies wird uns auch immer wieder von Besuchern, Praktikanten und externen Lehrkräften bestätigt.
Das abwechslungsreiche Schulleben bei uns trägt zur ganzheitlichen Bildung bei. Zahlreiche Aktivitäten zeugen davon:
- Feiern im Jahreskreis, wie z.B. St.Martin, Advent, Weihnachten, Fasching
- Angebotsschule: zweimal im Jahr finden an vier Nachmittagen Angebote von externen Anbietern statt, wie z.B. Jonglieren, Fahrradreparatur, Spielen von Blasinstrumenten, Erste Hilfe usw.
- Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten
- Buchstabenfeste, Lesenächte, Wandertage
- Besuch von Betrieben im Gemeindebereich
- Besichtigung von geschichtsträchtigen Denkmälern in der Gemeinde, wie z.B. Fingalshöhle, rotes und blaues Schloss, Spinnerin
- MFM-Projekt (werteorientiertes, sexualpädagogisches Präventionsprojekt, das Mädchen, Jungen und ihre Eltern in die Pubertät begleitet)
- Theaterfahrten
- Vorlesetag
- Projektwoche und Schulfest zu unterschiedlichen Themen
- Teilnahme an Mal- und Grundschulwettbewerben, wie z.B. Mathemeisterschaft
- Klasse 2000 (bundesweit größtes Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule)
- Umweltschule: naturnahes Lernen, Streuobstwiesenprojekt, Bauernhofbesuche
- Arbeitsgemeinschaften: Theater und Computer
- Schülerzeitung
- Computergestütztes Lernen
- Kooperation mit den weiterführenden Schulen
- Kooperation mit der Mittagsbetreuung
- Schulung von Alltagskompetenzen, wie z.B. wettergerechte Kleidung, gesundes Pausenbrot
- Regelmäßige Vorschulkinderbesuche in der Grundschule
Um das erfolgreiche Arbeiten an unserer Schule zu ermöglichen haben wir viele Helfer und unterstützende Institutionen:
- den Bürgermeister und die Gemeinderäte
- unsere Lehrkräfte und Eltern
- unsere Mitti-Mitarbeiterinnen
- unsere Sekretärin
- unseren Reinigungskräften
- den Bauhof und die Gemeindeverwaltung
- den Elternbeirat
- den Förderverein
- die Kindergärten
- die weiterführenden Schulen, die unsere Kinder nach der 4. Klasse aufnehmen,
- die Förderzentren und der MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst)
- die Schulberatung
- die Sponsoren, u.a. Sparkasse und VR Bank, die uns immer gerne zur Seite stehen, wenn wir sie brauchen
- den Rotary-Club für die Klasse 2000
- Baumpflegerin Barbara Stadlinger
All das führt - neben der erfolgreichen Wissensvermittlung - zum Erwerb von sozialen und emotionalen Kompetenzen, die unseren Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Vielen Dank an alle die dazu beitragen!
Der erste Schultag
Mit einem Gottesdienst begann am 10.09.2024 der Unterricht für die Kinder der Obernzenner Grundschule. Pfarrerin Julia Schwab stimmte alle Schulkinder, Lehrkräfte und Eltern beschwingt auf das neue Schuljahr ein. Sie sprach den Schulanfängern und ihre Eltern Gottes Segen ganz persönlich zu.
Anschließend wurden die Erstklässler im Schulhof von Schulleiterin Petra Fink willkommen geheißen und mit einem Lesezeichen beschenkt.
Zunächst mit Eltern, dann ganz alleine startete der Unterricht in den beiden Klassen. Wir freuen uns, dass ihr „Neuen“ jetzt bei uns seid!
Projektwoche im Schuljahr 2023/2024
In diesem Jahr stand unsere Projektwoche unter dem Motto Bauen und Konstruieren.
Dazu haben sich alle Lehrkräfte wieder verschiedenste Workshops überlegt.
Es wurden Vogelhäuser und Floße gebaut, Lesebänke zusammengeschraubt, Goba-Schläger ausgesägt, Sitzhocker abgeschliffen und rießenlange Dominoparcours aufgestellt.
Am Abschlusstag haben die Klassen 1-2a und b Türme gebaut.
Von den Klassen 3-4 a und b wurden Lego-Roboter gebaut und programmiert. Dazu war Herr Böhm vom BayernLab aus Neustadt/Aisch vor Ort.
Wie man auf den Fotos sieht hat es allen viel Spaß gemacht!
Sprechstunden unserer Lehrkräfte
Frau Laura Höger | nach Vereinbarung |
Frau Anne Fink | nach Vereinbarung |
Frau Petra Fink | nach Vereinbarung |
Frau Jessica Salzer | nach Vereinbarung |
Herr Klaus Zechmeister | nach Vereinbarung |
Frau Anja Dienesch | nach Vereinbarung |
Frau Beate Greulich | nach Vereinbarung |
Frau Selina Binder | nach Vereinbarung |
Frau Birgit Kämmerer | nach Vereinbarung |
An unserer Schule gibt es aktuell mit der 1-2a und 1-2b zwei flexible Eingangsstufen.
Weiterführend gibt es mit der 3-4a und der 3-4b zwei Kombi-Klassen.
Neuer Vorstand beim Förderverein
Unser Förderverein hat in seiner Jahreshauptversammlung am 21.11.23 den Vorstand mit folgendem Ergebnis neu gewählt:
1. Vorstand | Frau Scherbaum |
2. Vorstand | Frau Nürnberg |
Kassiererin | Frau Hülf |
Schriftführerin | Frau Böhringer |
Beisitzer | Frau Schlegel und Frau Osterrieder |
Vielen Dank für das großes Engagement und die massive Unterstützung die wir durch unseren Förderverein bekommen!
Bitte unterstützen Sie den Förderverein durch Ihren Beitritt. Es kommt unseren Schülerinnen und Schülern zu Gute.
Neue Formulare für die Anmeldung bei der Mittagbetreuung
Unter dem Reiter "Mittagsbetreuung" finden Sie die neuen Informationen und Formulare für die Anmeldung bei der Mittagsbetreuung für das kommende Schuljahr 2024/2025
Termine im Schuljahr 2024/2025
Oktober / November | 28.10.- 31.10.24 Herbstferien 11.11.24 St. Martin-Feier 13.11.24 Infoabend für die Viertklass-Eltern in Burgbernheim zum Übertritt und den weiterführenden Schulen 08.11.24 Bastelnachmittag für die Losbude am Weihnachtsmarkt 15.11.24 Vorlesetag 20.11.25 Buß- und Bettag |
Dezember | 05.12.24 1.Elternsprechabend 23.12.-03.01.25 Weihnachtsferien |
Januar | 24.01.25 Zwischeninformation für die 4.Jahrgangsstufe |
Februar/März | 03.03.-07.03.25 Faschingsferien 26.03.25 Infoabend für Eltern der 3.Klasse zum bayerischen Schulsystem |
April | 14.04.-25.04.25 Osterferien
|
Mai / Juni | 02.05.25 Übertrittszeugnisse für die 4.Jahrgangsstufe 29.05.25 Christi Himmelfahrt 10.06.-20.06.25 Pfingstferien |
Juli / August | 04.07.25 Schulfest |
Als Mitglied des Fördervereins Grundschule Obernzenn unterstützen Sie unsere Arbeit. Der Verein setzt da an wo das Schulbudget begrenzt ist.
Letztendlich kommt jeder Beitrag direkt den Kindern zugute, die so in den Genuss besonderer Angebote kommen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,- € pro Jahr und ist steuerlich absetzbar.
Auch für Einzelspenden sind wir sehr dankbar.
Förderverein Grundschule Obernzenn
1. Vorstand Michaela Scherbaum
Schulstraße 11
91619 Obernzenn
Nachstehend können Sie den Flyer des Fördervereins downloaden:
Flyer_Förderverein_Obernzenn.pdf
Auch im Schuljahr 2024/2025 gibt es eine Mittagsbetreuung an der Grundschule in Obernzenn.
Das hat sich bewährt:
- die Hausaufgabenbetreuung
- die Gelegenheit zu einem Mittagsessen
- ein Betreuungsangebot nach einem mit der Schulleitung abgestimmten pädagogischen Konzept
- nochmals unveränderte Elternbeiträge
- viele abwechslungsreiche Projekte.
Die Mittagsbetreuung wird von 11.20 Uhr bis 16 Uhr angeboten.
Es gibt mit 14:00 Uhr und 16 Uhr weiterhin feste Abholzeiten.
Weiteres zu den Zielen und Inhalten der Mittagsbetreuung und zu WO – WER – WANN finden Sie auf unserem Infoblatt der Mittagsbetreuung sowie auf dem Infoblatt der Gemeinde.
Unsere Elternbeirätinnen: | |
1. Vorsitzende | Frau A. Osterrieder |
2. Vorsitzende | Frau D. Schuh |
Schriftführerin | Frau D. Endreß |
Kassiererin | Frau B. Trapp |
Beisitzerinnen | Frau S. Neumeyer, Frau M. Ramirez |
Unsere Klassenelternsprecherinnen 2023/24 | |
Klasse 1/2 a | 1. Valerie Rentsch 2. Regina Wichmann |
Klasse 1/2 b | 1. Franziska Herbolsheimer 2. Kathrin Treuheit |
Klasse 3/4 a | 1. Silvia Junker 2. Daniela Sturm |
Klasse 3/4 b | 1. Dilorom Hofmann 2. Nadine Eder |
Hier finden Sie wichtige Verknüpfungen und Dokumente zum Download :
Kontakt
Grundschule Obernzenn
Schulstraße 11
91619 Obernzenn
Telefon: 0 98 44 / 2 78
Telefax: 0 98 44 / 97 66 00
kontakt@grundschule-obernzenn.de
Verwaltung
Elke Schwarz
Bürozeiten
Montag und Donnerstag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Schulleitung
Petra Fink, Rektorin
Impressum
Herausgeber
Grundschule Obernzenn
Schulstr. 11 in 91619 Obernzenn
Tel.: 09844-278
Fax :09844-976600
M@il:kontakt@grundschule-obernzenn.de
Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten:
Petra Fink
Verantwortlich für den Inhalt
Petra Fink (Anschrift siehe oben).
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Datenschutzhinweise
A) Allgemeine Informationen
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
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Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten
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Schlossplatz 2
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E-Mail stefan.kohlhepp@reg-mfr.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch die Gemeinde Obernzenn und shockbox IT, Inh. Christian Sturm, Margarete-Ries-Str. 24, 91619 Obernzenn in unserem Auftrag.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Ihre Rechte
Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Weitere Informationen
Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.
B) Informationen zum Internetauftritt
Technische Umsetzung
Unser Webserver wird durch Hofmeir Media GmbH, Kranzhornstr. 3, 81825 München betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.
Protokollierung
Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:
- Datum und Uhrzeit der Anforderung
- Name der angeforderten Datei
- Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
- verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
- vollständige IPAdresse des anfordernden Rechners
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Nach Ende der Verbindung werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.
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Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.
Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)
Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung personenbezogener Daten) durch.
C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen
Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Namen, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Namen und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Namen und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO) das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
- die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
- die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
- das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung MSO)
- die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
- die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 3336 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
- Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)
Nur bei Berufsschulen:
- die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
- die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
- der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Daten in Schülerunterlagen:
Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:
| Betroffene Daten | Aufbewahrungszeit/ |
1. | Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift | 50 Jahre |
2. | Leistungsnachweise | 2 Jahre |
3. | alle übrigen Daten | 1 Jahr |
Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:
Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)
b) Daten von Lehrkräften
Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 3336 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
c) Daten des nicht unterrichtenden Personals
Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
- die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 3336 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
Dauer der Speicherung
Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Dauer der Speicherung
Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.