Neubau und Erweiterung der Kindertagesstätte "Sonnenblume" in Obernzenn
Neueste Informationen zum Planungs- und Bauprojekt KiTa Schulstraße in Obernzenn für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Sonnenblume“
05.07.2023
Die eingegangenen Bedenken und Einsprüche werden im Gemeinderat behandelt und beschlossen.
Die eingegangenen Vorschläge von den Ämtern und anderen Personen wurden bei der Gemeinde besprochen. Die Igel werden ausgesperrt. Es ist schade, dass die Wiese nicht weiter gemäht werden darf, aber es ist wichtiger, endlich genügend Platz für die Kinder der Marktgemeinde Obernzenn zu schaffen.
19.06.2023
Auftaktgespräch für die Bedarfsabfrage zur Erweiterung Kita „Sonnenblume“.
Die Kindertagesstätte und evangelische Kirchengemeinde Obernzenn sind eingeladen. Sie äußern der Gemeinde, was sie von dem neuen Kindergarten erwarten und sich wünschen. Die Gemeinde will ein einstöckiges Haus bauen und überlegt, wie es aussehen soll. Ziel ist es, die Kindertagesstätte so schnell wie möglich zu bauen.
03.05.2023
Die Erwerbsaussichten für das Nachbargrundstück werden konkret und rücken in erreichbare Nähe.
Die Gemeinde möchte die freie Wiesenfläche direkt neben der Kindertagesstätte kaufen.
02.05.2023
Die Behörden und die Öffentlichkeit werden beteiligt.
Ämter und allgemein Personen können und durften Bedenken und Einwände vorbringen.
01.03.2023
Auslegung des Vorentwurfs Bebauungsplan* Nr. 18 Kita Schulstraße.
Die Gemeinde Obernzenn legte fest, wie das Grundstück bebaut, bepflanzt und benutzt werden darf.
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* Was ist ein „Bebauungsplan“
Bebauungsplan:
Bebauungspläne weisen darauf hin, welche Grünflächen freigehalten werden müssen, wie tief und hoch (maximal) ein Grundstück bebaut werden darf bzw. erlaubt ist. Bebauungspläne sollen die Ordnung in einem Gemeindegebiet regeln. Einfach gesagt: Bebauungspläne regeln, dass nicht jeder einfach so baut wie er „Lust und Laune hat“. Es ist kein tatsächlicher Bauplan oder Bauentwurf.
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05.08.2020
Der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 18 Kita Schulstraße wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB vom Marktgemeinderat Obernzenn gefasst.
Die aktuellen Räume unserer Kindertagesstätte sind nicht mehr ausreichend. Die Gemeinde Obernzenn möchte die Kindertagesstätte auf dem Nachbargrundstück des Kindergartens größer bauen.